Wechselmodell, es wäre mehr zum Wohle!
Schon lange geht es in vielen getrennten Familien nicht „um das Wohle des Kindes“, sondern bedauerlicherweise, wer hat den größeren Geldbeutel. Ein Problem, das innerhalb kürzester Zeit mit dem Wechselmodell vorbei wäre. Aber hier kommt die Lobbyarbeit und Verzögerungstaktik zum Einsatz, denn schon seit Langem passiert vieles nur durch Gerichte, zuletzt vom Bundesverfassungsgericht 2010, beim Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern. Hier hat sich zwar etwas getan, aber eine richtige Gleichberechtigung hat man wohl dank der Mütterlobby nicht hinbekommen. Denn in einem einfachen Verfahren hat die Kindesmutter immer noch ein gewisses Mitspracherecht oder Manipulationsrecht. Was dies mit Gleichberechtigung zu tun hat, das muss wohl nicht verstanden werden oder um es im Gerichtsjargon zu sagen:
»Danach dürfe es nicht allein in der Hand der Mutter liegen, zu entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht des Vaters dem Kindeswohl dient oder ihm schadet. Vielmehr muss darüber im Zweifel ein Gericht befinden. Das BVerfG hält die Gerichte allerdings an, das gemeinsame Sorgerecht für den Vater abzulehnen, wenn die Beziehung zwischen ihm und der Mutter derart schlecht ist, dass dadurch das Kindeswohl gefährdet wird.«5 Gut, es wird selten bis nie, darüber entschieden, ob eine Mutter das Sorgerecht „verdient“, außer es gibt eine festgestellte Kindeswohlgefährdung durch Jugendämter, die aber häufig überlastet sind oder nur durch Hinweise agieren können. Und eigentlich dürfte klar sein, dass es besser ist, wenn zwei Elternteile auf das Kindeswohl achten.
In diesem Artikel ist überwiegend die Rede von Müttern, die Anspruch auf Unterhalt von Vätern haben, selbstverständlich gibt es dies auch umgekehrt. Dies wurde deshalb in diesem Artikel so gewählt, da 87,9 %2 der Mütter alleinerziehend sind und dies somit die überwiegende Mehrheit darstellt. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Immer wieder berichte und scheue mich nicht davor, von den Defiziten in Deutschland zu berichten. Dass, Jugendämter die Machtwerkzeuge für Frauen sind und das traurigerweise immer noch so kommunizieren. Hierzu die Aussage einer Jugendamtsmitarbeiterin mir gegenüber „Wir sind eigentlich nur für die Frauen da, aber ich gebe ihnen jetzt trotzdem mal einen Tipp“. Oder „Normalerweise bin ich keine beratende Stelle für Unterhaltspflichtige, sie müssen klagen, wenn es um die Kinder geht“. Es tut sich einfach viel zu wenig in diesen Bereichen. Wir sind stecken geblieben und leben immer noch so wie früher, zumindest in der Politik. Keine einzige Partei hat in ihrem Wahl- oder Parteiprogramm das Thema „Vater, Unterhalt, Familie“. Denn es ist schlichtweg zu gefährlich und unbequem. Hast du schon mal von einem Familienminister gehört? Nein, denn es gibt nur Frauen an dieser Spitze. Gleichberechtigung? Gibt es nicht, immerhin müssen wir in Deutschland eine Frauenquote erfüllen und Männer haben von Familie gar keine Ahnung. Bitte, ich habe überhaupt kein Problem, dass Frauen genauso viel verdienen sollen wie Männer, ganz klar. Können wir dann aber bitte auch die gleichen Rechte besitzen? Es sollte wie in Holland einen Mindestsatz geben, keine Tabelle, wo man einen Unterhaltspflichtigen ausnehmen oder ausziehen kann. Ohne Datenschutz, ohne Rechte, zahle! In meinem Artikel (Kindesunterhalt gehört abgeschafft) habe ich schon hingewiesen, wenn es nach mir ginge, könnte man ihn getrost abschaffen. Nicht, weil ich gerne Kinder in die Welt setze und dann nicht zahlen möchte. Sondern, weil es das Machtinstrument Nummer eins ist und das tatsächlich auch auf beiden Seiten und in dieser Form auch nur in Deutschland existiert und bei vielen Frauen hier regelrecht Vorfreude entsteht. Auch die Jugendämter haben Freude daran, einen Vater anzuklagen und so hoch wie nur möglich einzustufen. Denn im Gesetz ist klar geregelt, „Der Vater muss so viel, wie nur möglich, arbeiten, genauer gesagt verdienen, um den Kindesunterhalt perfekt sicherzustellen“. Natürlich ist hier nicht explizit der Vater genannt, aber in der Praxis wird dies überwiegend so ausgelegt. Herrlich, oder? Auch muss der Vater arbeiten, das ist so vorgeschrieben. Man darf sich bitte nicht wundern, wenn viele Väter genervt, beschäftigungslos, auswandern oder sich vor dem Zahlen „drücken“! Wie früher „ich jagen – du kochst“. Dieses Klischee hält sich teilweise ebenso noch in unserer Gesellschaft, so entsteht kein Fortschritt oder Gleichberechtigung.
Die folgenden Passagen sind auf eine tolle Website3 zurückzuführen. Diese Website ist eine gelungene – wachrüttelnde Botschaft für alle Väter, macht etwas! Unterhaltspflichtige genießen keinerlei Datenschutz. Die ständige Offenlegung ihrer Verhältnisse gehört zum Dasein als Unterhaltspflichtiger. Um Staat und Ex-Partnerin nicht restlosen Einblick in sein Privatleben geben zu müssen, gibt es wenig bekannte Möglichkeiten. Man kann sich beispielsweise von einem Notar bescheinigen lassen „ausweislich der vorgelegten Unterlagen, in Form von xxxx erzielte Herr X in der Zeit von x.x.x bis x.x.x folgende Einkünfte: xxxx EUR“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bekanntgabe des Arbeitgebers. Ein Selbstständiger muss seine Kundendaten nicht preisgeben. Der Unterhalt ist in voller Höhe pünktlich an die Mutter zu bezahlen, nicht ein einziger Cent davon darf abgezogen und an das Kind direkt gegeben, zweckgebunden oder mit etwas anderem als offiziellen Zahlungsmitteln bezahlt werden. Andernfalls können beim Pflichtigen gewichtige Rechtsmittel zur Anwendung kommen, etwa Pfändung, wenn der Unterhalt tituliert ist. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, die Kindergartengebühren komplett statt anteilig selbst zu zahlen und den Mehrbetrag mit dem Unterhalt zu verrechnen. Die Verwendung des Unterhalts ist gänzlich frei. Die Mutter darf das Geld auch abheben und am nächsten Kiosk vertrinken oder das Motorrad ihres neuen Freundes finanzieren, während das Kind wegen fehlender Beiträge vom Kindergarten verwiesen wird. Das deutsche Unterhaltsrecht gibt ihr die volle Freiheit dafür. Weitreichende Zwangsverpflichtungen mit detaillierter Auskunftspflicht gibt es nur zur Erwirtschaftung der Unterhaltsleistung, nicht für ihre Verwendung.3
Ist das nicht toll? Das ist doch wirklich hübsch, herzlichen Glückwunsch an alle Mütter! Klar kostet ein Kind Geld, keine Frage, aber dass sie damit einfach alles machen kann, ist doch super! Keine Panik, liebe Frauen, ich höre das immer wieder, es gibt Ausnahmen, die sind aber selten. Die Gier bei einigen Frauen und nach dem Geld ist scheinbar zu groß. Es ist wie ein Arbeitgeber, gut, der möchte „nur“ dass du dein Gehalt nicht unbedingt verzockst oder versäufst, damit du noch korrekt arbeiten kannst … Aber hey Scheiß drauf! Jede*r muss sich mal vorstellen, wie lange es in Deutschland gedauert hat, bis Väter einen Teil des Sorgerechts erhalten haben, wir erinnern uns. Es ist wirklich mächtig traurig, dass sich weder Politik noch die Medien für dieses Thema wirklich interessieren. Aber zumindest gibt es mittlerweile einen guten Film, was tatsächlich eine Sensation darstellt, gerade für das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Denn dieser Film thematisiert die Schieflage im Sinne der Frau recht gut: »Weil du mir gehörst«6. Achtung, er könnte zu tiefen Tränen rühren, da es eben nicht um das Wohle des Kindes geht, sondern um das System der Wirtschaft & Macht, sowie des veralteten Familienkonstrukts.
Die steuerliche Behandlung von Unterhaltspflichtigen ist in Deutschland einzigartig schlecht. Der Staat bereichert sich an Scheidungen. Eines der Wunder im Unterhaltsrecht ist die friedliche Akzeptanz von Trennungsvätern, trotz zu versorgender Kinder in die Single-Steuerklasse 1 eingestuft zu werden und auch den Kindesunterhalt voll versteuern zu müssen, undenkbar in den meisten Nachbarländern. Einige Spezialfälle und Möglichkeiten existieren noch, um manchmal etwas Steuern zu sparen.3
Was kann ich tun, um das Familienunrecht an Vätern zu verändern?
Auf politischer, systemkonformer Ebene: Fast nichts. Alle deutschen Parteien, auch nur annähernde Familienrechtsstandards ins Programm aufzunehmen, wie sie in den fortgeschritteneren europäischen Staaten oder den USA schon seit Jahren Realität sind. Rechte wie linke Parteien haben alle zehn Jahre „Reformen“ durchgeführt, die nichts verbesserten. […] Deutschland verweigerte sage und schreibe 18 Jahre lang unter allen Regierungen sogar die vorbehaltlose Umsetzung4 der UN-Kinderrechtskonvention in deutsches Recht und nahm die mehrfachen Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofs wegen Verletzung der Menschenrechte an deutschen Vätern hin, ohne auch nur kleinste rechtliche Änderungen einzuleiten. Nicht einmal die am 1. September 2005 in Kraft getretene Konvention über die persönlichen Beziehungen zu Kindern ETS Nr. 192 wurde gezeichnet. Die Arroganz deutscher Politik geht sogar so weit, Länder öffentlich zu maßregeln, die Väter nicht diskriminieren (Antwort der Regierung Nr. 16/9965 auf eine kleine Anfrage der Grünen Nr. 16/9716). Der sogenannte Rechtsstaat ist hoffnungslos dominiert von feministischen Eigeninteressen, die Kinder kommen ganz zum Schluss und auch nur dann, wenn sie für andere gewinnbringend sind, so wie beim Unterhalt, den die Mutter einkassieren kann; pflichtige Müttern wird jedoch mit großer Milde begegnet. […] Väter haben nach deutschem Rechtsverständnis zwei Grundregeln zu beachten: 1. Klappe halten. 2. Zahlen – Wer dem entspricht, stützt das System.3
Warum auch, es hindert beim Stimmenfang von Parteien, da wären solche Themen eher schlecht als recht! Irgendwo steckt eben immer eine gierige Mutter mit drin. Außer die Stimmensammler der AfD, die gefühlt jede*n ansprechen wollen, haben natürlich ein paar Ansätze mit in ihrem Wahlprogramm. Wenn es aber schon so weit ist, dass rechtsextreme7 Parteien dafür gewählt werden müssen …
Welche Modelle gibt es eigentlich?
Das Residenzmodell, ein Modell, das viele nach ihrem Namen gar nicht kennen, aber es ausüben, eine*r zahlt und der andere betreut mal, wenn er/sie die Chance dazu bekommt, am besten in einem wiederkehrenden Rhythmus.
Das Wechselmodell, ein Modell, das den Unterhalt eigentlich ausschließen könnte, aber nur wenn beide Elternteile den gleichen Betreuungsanteil haben, so sieht es die derzeitige Gesetzeslage. Hier sind 1:1 oder 2:2 oder 3:3 Wochen im immer wiederkehrenden Rhythmus wo das Kind bei Papa und dann bei Mama ist bzw. wohnt. Die Kosten werden geteilt.
Das Nestmodell, in gewisser Weise eine Rarität und in der Praxis auch mitunter das schwierigste Modell, u.a. da es etwas kostenintensiv ist. Hier wohnt das Kind in einer eigenen Wohnung und die Eltern ziehen zum Kind in vorher definierten Abständen. Das Kind hat also eine ununterbrochene Betreuung von beiden Eltern. Ein Unterhalt fällt im eigentlichen Sinne nicht an. Die anfallenden Kosten teilen sie die Eltern.
Hatte ich schon erwähnt, dass ich rund 50 % der Väter verstehen kann? Na ja, ich empfehle an dieser Stelle noch eine Seite bzw. einen Verein: www.vaeteraufbruch.de. Gut das es solche Vereine und Organisationen gibt, denn sonst würde sich wahrscheinlich überhaupt nichts verändern. Ich werde es wahrscheinlich nicht mehr erleben. Leider darf jede*r jedoch von diesem Verein nicht viel erwarten oder gar große Hoffnungen haben, mehr oder weniger schwimmt er – wie die vielen anderen existierenden Väter Vereine – eben einfach nur mit. Ein paar Aktionen gibt es, diese sind meist von „Markus Witt“ initiiert, der sich wirklich so toll engagiert und eine wahre Kämpfernatur ist. Danke, Markus!
Es gibt auch das Leid der Eltern-Kind-Entfremdung – www.genug-traenen.de –. Was ebenso nicht unterschätzt werden sollte. Die gebrochenen Kinder werden später womöglich auch einmal Kinder haben und aus dieser Erfahrung nur schwer es besser machen können. Dies griff zuletzt eine Petition auf, diese blieb aber enttäuschenderweise erfolglos, da es auch in unserer Gesellschaft scheinbar nicht zum »Wohle des Kindes« geht, sondern zum Wohle des Geldes und dessen System.
Zu dieser Petition gibt es ein Update (01/24),
es ist tatsächlich etwas unerwartetes passiert, obwohl die Petition nicht zum Erfolg führte, Zitat:
Die Petition wurde mittlerweile beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eingereicht. Von dort wurden wir informiert, dass empfohlen wurde, unsere und weitere Petitionen zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung dem Deutschen Bundestag zu einem Beschluss vorzulegen.
Es ist damit der nächste positive Schritt getan, um über psychischen Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung und deren verheerende Wirkung auf Kinder und entfremdete Elternteile aufmerksam zu machen. Wie häufig in der Politik werden wir uns hier aber vermutlich gedulden müssen.
Immer wieder reise ich und bin Ansprechpartner für viele Betroffene. Ich hatte das letzte Mal einen Vater getroffen, der es bereits tut, das Wechselmodell. Das Kind ist drei Wochen bei Papi und drei Wochen bei Mami und das ist gar nicht so einfach. Denn der Kindergarten muss natürlich trotzdem für einen vollen Monat bezahlt werden und dann bringt ihn mal Mami und mal Papi. Das soll mal ein*e Außenstehende*r kapieren. Denn am Anfang haben alle ganz schön „geschaut“ und verstanden haben es die wenigsten. Aber er ist glücklich und ich bin es auch, wäre da nicht die beiläufige Kleinigkeit, die er noch erwähnt hatte. Er zahlt nämlich trotzdem den vollen Unterhalt an die Mutter! Er möchte keinen Streit und er hätte natürlich kein Anrecht auf das Wechselmodell. Da bleibt einem die Spucke weg! Er zahlt vollen Unterhalt, er zahlt alle Sachen, die in den drei Wochen so anfallen, von Kita – über Essen usw. Ja, schön blöd? Nein, nicht ganz. Denn in Deutschland gibt es hier rechtlich, eben keine richtige Entscheidung oder klares Gesetz. Denn so bald beim Wechselmodell eine Seite nur einen einzigen Tag mehr „betreut“, steht ihm der Unterhalt auch zu. Geschickt eingefädelt, traurig wie immer in Deutschland! Außerdem hat er Angst dieses Modell zu verlieren, auch deshalb zahlt er zusätzlich. Von wegen zum Wohle des Kindes, eher zum Wohle der Geldempfängerin.
Ein anderes Beispiel. Ich kenne einen Vater, der noch die „klassische“ Rolle hat. Der 14-Tage Papi, weil die Frau auf ihr alleiniges Erziehungsrecht pocht. Es wäre so ein toller Gewinn für das Kind, das beide Seiten kennenlernt, von beiden etwas mitnimmt. Die Standard-Ausrede ist von vielen Müttern immer wieder, dass sie doch streiten und es dann nicht funktioniert, dieses Wechsel- oder Nestmodell. Das ist eine billige Ausrede. Es funktioniert, jede*r ist nur zu bequem für einen Versuch und hat dann auch Angst auf das Geld verzichten zu müssen, bei klarer und genauer Aufteilung. Viele Väter sind auch zu faul, klar, die gibt es genauso! Aber die Väter, die es wollen, denen wird es verwehrt und ziemlich oft gar nicht ermöglicht. Nicht einmal probiert! Die Gewinner wären immer die Kinder und es wäre tatsächlich zum Wohle des Kindes. Außerdem würde dieser ewige Streit um den Unterhalt wegfallen! Es könnte doch so schön sein, die Eltern müssten sich etwas mehr zusammenraufen und beherrschen, die Kinder könnten sich auf Papi und Mami gleichermaßen freuen und konzentrieren. Aber es wird wohl noch etwas dauern, vielleicht können sich unsere Kinder, die dann mal Eltern werden, dies besser vorstellen und umsetzen. Oder den Luxus genießen, es als Standard zu haben, wenn sich die Eltern einmal trennen sollten. Warum machen wir es immer nur so kompliziert und probieren nicht mehr aus? Kinder sollen doch so wichtig sein … Ich bin ein absoluter Fan vom Wechselmodell (Doppelresidenz) und dem Kind beide Eltern! Aber dann auch mit ausgeschlossenem Unterhalt, für beide Seiten, und zwar von Anfang an. Fortschrittlich und das Kind an erster Stelle stehen, würde es nur beim Wechselmodell oder Nestmodell geben. Denn diese Modelle nehmen die Eltern an zweite Stelle und das Residenzmodell nimmt den Unterhalt an erste Stelle. Das wäre mal wirklich an das Kind gedacht.
Ganz klar, das Thema ist traurig, wer nun etwas seine Lachmuskeln nach oben ziehen möchte, dem empfehle ich den Artikel: Was manche so fragen oder Unwissen schützt nicht vor… da wird das Thema abermals etwas lustig aufgegriffen.
Wenn ein Familiengericht entscheiden soll oder muss, wo ein Kind zukünftig lebt, so sind wir noch weit entfernt von einem Wechselmodell. Auch wenn es schon seit Langem als Standard in Deutschland diskutiert und geplant wird. Die meisten FamG entscheiden sich immer noch für das Residenzmodel, da es auch das einfachste ist und es ziemlich selten wirklich um das Kindeswohl geht, zumal die Kindesmutter vor dem Familiengericht scheinbar immer ein gewisses Veto-Recht besitzt. Was natürlich nicht viel mit Gleichberechtigung zu tun hat, aber ich glaube, hier nimmt man einfach die 9-Monats-Regel sowie das anfängliche Stillen und das überwiegt einfach. Außerdem sichert das Residenzmodell in gewisser Art und Weise Wirtschaft und die Geldmaschine, denn für jeden Fehler im Sinne des Kindeswohls muss geklagt werden. Wer also viel Geld hat, kann auch viel erreichen, wie immer in unserem System und leider schon lange nicht mehr im Namen des Volkes und kaum zum Wohle des Kindes …
Quellen
3 trennungsfaq.com – mittlerweile leider veraltet!
4 http://www.vaeterfuerkinder.de/kindko.htm#Vorbehaltserkl%E4rung
5 https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/sorgerecht-fuer-uneheliches-kind/
7 https://de.wikipedia.org/wiki/Alternative_für_Deutschland
» Dieser Artikel / diese Ausgabe, ist verfügbar bis zum 08.08.2028 «